Lohngleichheitsanalyse
Pflicht für Arbeitgebende zu einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse.
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau wurde revidiert und um die Pflicht für Arbeitgebende zu einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden sind deshalb neu dazu verpflichtet, alle 4 Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.
Ihr Lobos-Team