Solidaritätsbeitrag für die Arbeitslosenversicherung entfällt per 01.01.2023
Ab 2023 entfällt das Solidaritätsprozent, da sich die finanzielle Situation der ALV erholt hat.
Seit einigen Jahren wird auf höheren Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der ALV erhoben. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und -nehmer getragen.
Ab 2023 entfällt dieses Solidaritätsprozent, da sich die finanzielle Situation der ALV erholt hat. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei.
Detaillierte Informationen sind auf der entsprechenden Homepage des Bundes zu finden.
Wir bitten Sie, für die letzten Lohnläufe 2022 noch keine Anpassungen im Lohnarten-Stamm für die ALV vorzunehmen. Wir werden im Laufe des Dezembers auf unseren Kommunikations-Kanälen (Newsbereich Homepage, Lobos4-Aktualitäten (Applikations-Hauptmenü) und LinkedIn) eine Anleitung für die notwendigen Lohnarten-Anpassungen publizieren.
Ihr Lobos-Team