Neue Anforderungen im Austausch mit Banken
Informationen zur Umsetzung mit enventa ERP
Zum Datenverkehr mit Banken haben internationale Regulierungsbehörden neue Anforderungen gestellt, die vom Schweizer Finanzplatz umgesetzt werden. Sie wurden oder werden von Ihren Banken darüber informiert. Fixtermine zur Umsetzung sind dabei der November 2025 und teilweise der November 2026.
Zentral ist dabei die Umstellung auf strukturierte Adressen, sowohl für den nationalen als auch internationalen Zahlungsverkehr. Dies bedeutet, dass z. B. in Adressen Strasse und Hausnummer getrennt in separaten Feldern übermittelt werden. Dies hat keinen Einfluss darauf, wie Adressen aktuell in eNVenta erfasst und bearbeitet werden. Setzen Sie Adressbearbeitungen wie gewohnt fort.
Von den geplanten und verpflichtenden Umstellungen ist eNVenta betroffen in den Bereichen:
- – QR-Rechnung
- – Zahlungsverkehr mit Kreditoren/Lieferanten
- – Lastschriften mit Debitoren/Kunden (eNVenta Bankeinzug)
- – Auszugsimport, sowohl für Debitoren-Zahlungen mit QR-Referenz als auch für die Verarbeitung von Bank-Auszügen
Wir arbeiten eng mit dem Hersteller der Software daran, diese Anforderungen (für November 2025 und November 2026) fristgerecht und umfassend umzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine reibungslose und konforme Lösung bereits im Sommer 2025 bereitzustellen, damit Sie optimal auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind. Wir halten Sie über die Fortschritte und den Zeitplan der Implementierung regelmässig auf dem Laufenden. Sie müssen in diesen Zusammenhang aktuell nichts unternehmen.
Bei Fragen oder zur Klärung spezifischer Anforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
#Bank, #QR-Rechnung