Aktueller Stand MiGeL-Verrechnung
Nach wie vor gibt es offene Fragen und Unklarheiten zur Umstellung bei der Verechnung der MiGeL-Artikel.
Nach wie vor gibt es offene Fragen und Unklarheiten zur Umstellung bei der Verechnung der MiGeL-Artikel. Aufgrund der bis heute vorliegenden Informationen steht fest, dass für die Rechnungen ab Oktober 2021 in Lobos 3.X gewisse Aktualisierungen an den Daten vorgenommen werden müssen.
Es handelt sich dabei um folgende Punkte:
- Erweiterung des Leistungsstammes mit den MiGeL-Produkten, die in Ihrem Betrieb verwendet werden, für die Erfassung und Fakturierung.
Die neuen MiGeL-Leistungspositionen können manuell erfasst werden oder anhand eines externen Artikelstammes (z.B. CareINDEX von HCI Solutions) übernommen werden.
- Diese Leistungspositionen werden einer neuen Leistungsgruppe (z.B. «MiGeL-Artikel») zugewiesen. Im Kostensplitt der Klienten erfolgt die Zuteilung für die Verrechnung an die Krankenkasse. Wir empfehlen dabei eine getrennte Rechnungsstellung der MiGeL-Produkte an die Krankenkasse auf einer separaten Rechnung (Kostensplitt).
- Nach der Fakturierung der September-Rechnungen müssen die Leistungen an den Restfinanzierer gemäss den kantonalen Vorgaben angepasst werden, da dieser die MiGeL-Pauschale nicht mehr übernimmt.
- Vorbereitung der Erfassung der abgegebenen MiGeL-Artikel an die Klienten, beginnend ab 01.10.2021: Manuell («Strichliliste», z.B. anhand des Berichts Erfassungsblatt) oder mittels mobiler Leistungserfassung via Tablets oder Smartphones.
- Falls die Krankenkassen-Rechnungen auf Papier versendet werden (ohne MediData-Netz) empfehlen wir mit Anpassungen des Rechnungsformulars noch zuzuwarten, da es noch keine definitiven Angaben der Krankenkassen zur Form der Rechnung gibt.
Ihr Lobos-Team