AHV-Reform 21
Anpassungen im Lobos4 Lohnwesen
Am 25. September 2022 haben das Volk und die Stände über die Stabilisierung der AHV (AHV 21) und über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWSt abgestimmt. Beide Abstimmungen wurden angenommen und treten per 01. Januar 2024 in Kraft.
Über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWSt haben wir bereit Ende Juli 2023 einen Beitrag inkl. Anleitung in der Applikation Lobos4 Administration geschalten. Mit diesem Beitrag möchten wir nun die Stabilisierung der AHV (AHV 21) genauer thematisieren und erläutern, was sich im Lobos4 Lohnwesen ändern wird.
Folgende drei Punkte werden mit dieser Anleitung behandelt:
- Vereinheitlichung des Pensionsalters
- Verzicht auf den AHV-Freibetrag
- AHV-Sonderfall
Sollten Unklarheiten auftauchen, steht Ihnen unser Support (044 825 77 77 / hotline@lobos.ch) gerne zur Seite.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Festtage.
Ihr Lobos-Team